Donnerstag, 28. Februar 2008

Pressemeldungen des Landes Berlin





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Gérard Lorenz
Pestalozzistrasse 43
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Pressemeldungen des Landes Berlin


Pressemitteilung vom 27.02.2008, 13:40 Uhr

Soziales

Hohe Ehrung für sozial engagierte Unternehmerin

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales teilt mit:

Für ihr jahrzehntelanges und beispielhaftes soziales Engagement bei der Entwicklung der Camphill-Lebensgemeinschaft in Berlin-Zehlendorf wird Erika Schwalbe-Riel heute mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Berlins Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Heidi Knake-Werner überreicht die hohe Auszeichnung im Auftrag des Bundespräsidenten heute um 15 Uhr im Gemeinschaftshaus der Camphill-Lebensgemeinschaft e.V. in Alt-Schönow 5, 14165 Berlin-Zehlendorf.

Neben ihrer beruflichen Tätigkeit als Geschäftsführerin der Firma Dr. Mann Pharma (später Bausch & Lomb) und danach als Pensionärin beteiligte sie sich an der Gründung und dem Ausbau der Lebensgemeinschaft für Menschen mit schwersten Behinderungen, die in Alt-Schönow seit dem Ende der 80er Jahre entstand. Eine Erbschaft, die ihr zufiel, bündelte sie und legte damit das finanzielle Fundament für diesen geschützten Ort. Seither ist sie dort aktiv, inzwischen zwölf Jahre im Vorstand, jetzt als Vorstandsvorsitzende. Darüber hinaus engagiert sie sich vielseitig bei der Kulturförderung in Berlin.

1989 erwarb der Verein - die Camphill-Lebensgemeinschaft Berlin-Zehlendorf e.V. - mit Mitteln der Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin sowie mit Hilfe von Spenden ein geeignetes Grundstück, das mit rund 9.000 Quadratmetern ausreichend Platz für den Ausbau einer kleinen Gemeinschaft bot und immer noch bietet. Eltern, Freunde, zukünftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Bewohnerinnen und Bewohner machten das Gelände und vorhandene Gebäude in unermüdlicher Arbeit nutzbar. Im Sommer 1992 konnten ein renovierter Altbau und 1997 drei neue Häuser bezogen werden. Damit stehen 30 Plätze für Menschen mit geistigen, zum Teil schwerstmehrfachen Behinderungen zur Verfügung. Hier an der Stadtgrenze von Berlin bietet der Ort mit seiner ländlichen Ausprägung einerseits den nötigen Schutz für die sozialtherapeutische Arbeit und andererseits einen optimalen Zugang zu den städtischen Gegebenheiten.


Rückfragen: Karin Rietz, Telefon: 9028 2743

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Pressemitteilung vom 27.02.2008, 12:50 Uhr

Inneres

Innensenator Dr. Körting zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport teilt mit:

Innensenator Dr. Ehrhart Körting erklärt als Sprecher der A-Länder zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung:

Ich begrüße das heutige Urteil der Verfassungsrichter, das deutliche Grenzen gezogen hat und die SPD-Linie bestätigt, erst abzuwarten, bevor das BKA-Gesetz verabschiedet werden soll.

Karlsruhe bestätigt die Auffassung, dass man bei der Nutzung von Computern deutlich zwischen der Nutzung als Kommunikationsinstrument und der privaten Nutzung als Speicherinstrument unterscheiden muss. Soweit die Kommunikation betroffen ist, orientiert sich der Ansatz der Verfassungsrichter folgerichtig an den Maßstäben, die es bei der Überwachung von Telefon- und Briefverkehr schon bisher gibt. Soweit es den Zugriff auf gespeicherte Daten betrifft, hat Karlsruhe dies nur zugelassen bei einer durch Tatsachen gestützten konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut.

Die von den sozialdemokratischen Innenministern und -senatoren gegen den Entwurf des Bundesinnenministers vorgebrachten Bedenken sind damit bestätigt worden. Der seinerzeit vom Bundesinnenminister und den CDU-Ministern und –Senatoren vorgelegte Entwurf war verfassungswidrig.



Rückfragen: Nicola Rothermel, Telefon: (030) 9027-2730

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Pressemitteilung vom 27.02.2008, 11:45 Uhr

Justiz

Justizsenatorin von der Aue: "Weises Urteil des Bundesverfassungsgerichts"

Die Senatsverwaltung für Justiz teilt mit:

Justizsenatorin Gisela von der Aue kommentiert das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu „Online-Durchsuchungen":

„Das Bundesverfassungsgericht hat ein weises Urteil getroffen. Es hat zwischen den Sicherheitserwägungen des Staates und den digitalen Bürgerrechten die richtige Schwerpunktsetzung gewählt. Es darf keine Dominanz der Sicherheit über die Freiheit des Bürgers geben. Dennoch kann - wie vom Verfassungsgericht betont - bei überragend wichtigen Rechtsgütern eine ‚Online-Durchsuchung' unter strengen Auflagen stattfinden. Indem das Bundesverfassungsgericht ein ‚Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme' geschaffen hat, erweist es sich einmal mehr als der wahre Hüter von Freiheit und Sicherheit."

Rückfragen: Daniel Abbou, Telefon: 030/9013-3633

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Pressemitteilung vom 26.02.2008, 15:30 Uhr

Bildung

Kooperation von Freier Universität und Senatsbildungsverwaltung - In der Lehrerbildung wird Deutsch für Migranten verstärkt

Die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung teilt mit:

Der Staatssekretär der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Eckart R. Schlemm, und die Vizepräsidentin der Freien Universität (FU) Berlin, Frau Professor Dr. Dr. Keitel-Kreidt, stellen heute in der FU ein gemeinsames Kooperationsmodell zur Qualifizierung von Lehrkräften in „Deutsch als Zweitsprache" (DaZ) vor. Schon im Rahmen der schulpraktischen Teile des Lehramtstudiums werden nun Studierende von erfahrenen Lehrkräften beim Einsatz von Verfahren der Sprachstandserhebung, der individuellen sprachlichen Förderung, der gezielten Auswahl von Materialien und Beurteilungsformen angeleitet. Diese Lehrkräfte werden vorbereitend und begleitend in einem auf ihre Bedürfnisse abgestimmten, neu konzipierten Weiterbildungsmodul „Sprachförderung / DaZ" von ausgewiesenen Wissenschaftlern und erfahrenen Praktikern an der FU qualifiziert. Diese Qualifikationsmaßnahme startet im September 2008 mit zunächst ca. 600 Studierenden im Lehramtsstudium.

33 Prozent aller Berliner Schülerinnen und Schüler in der Schulanfangsphase sprechen Deutsch nicht als Muttersprache. Die meisten Kinder mit Migrationshintergrund sind darauf angewiesen, Deutsch in Wort und Schrift in der Schule zu lernen. In vielen Einwandererfamilien und in Wohnnachbarschaften ist selbst der Erwerb von Basiskenntnissen nicht mehr gegeben.

Die Vermittlung der deutschen Sprache als Zweitsprache ist eine eigenständige Fachdisziplin. Seit Wintersemester 2007/2008 ist „Deutsch als Zweitsprache" als verpflichtender Bestandteil der Lehramtsausbildung sowohl im Studium als auch im Referendariat eingeführt, und zwar für alle Lehramtsstudierenden. Ziel dieser Ausbildung ist die Integration der DaZ-Förderung in alle Schulfächer. Um eine praxisorientierte Ausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage zu gewährleisten, haben die Freie Universität und die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ein fachlich wegweisendes Kooperationsmodell entwickelt.

Staatssekretär Schlemm: „Auch wenn der Anteil in Berlin höher sein dürfte als in anderen Bundesländern, brauchen wir bei steigenden Zahlen von Schülern mit Migrationshintergrund mehr Lehrkräfte, die fachlich notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um „Deutsch als Zweitsprache" zu vermitteln. Damit gibt es in Berlin neben dem neuartigem DaZ-Lehrangebot der Humboldt-Universität ein weiteres innovatives Konzept zur Qualifizierung zukünftiger Lehrkräfte. Mit der strukturellen Verankerung des Lehr- und Forschungsfaches DaZ nimmt die Berliner Lehrerbildung für „Deutsch als Zweitsprache" bundesweit eine Vorreiterrolle ein."

Rückfragen: Pressesprecher, Telefon: 9026-5846

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