Mittwoch, 26. Dezember 2007

Fwd: [Lpd-html] Landespressedienst (HTML-Version) vom 22.12.07 14.00 Uhr


Pressemeldungen des Landes Berlin


Pressemitteilung vom 21.12.2007, 15:00 Uhr

Gesundheit

Geflügelpest (Aviäre Influenza H5N1) nach wie vor aktuell

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz teilt mit:

In Brandenburg wurde jetzt der 2. Geflügelpestausbruch bestätigt. Betroffen waren jeweils kleine Hühnerbestände. Aus diesem Anlass weist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz noch einmal auf die Bestimmungen zur Einhaltung der Geflügelpestverordnung hin.
In Berlin gelten derzeit umfangreiche Ausnahmen von der grundsätzlichen Aufstallungspflicht für Geflügel. Dies ist nur möglich, wenn die in der Verordnung festgeschriebenen besonderen Schutzmaßnahmen von allen Halterinnen und Haltern von Freilandgeflügel eingehalten werden.
Das für den Bezirk zuständige Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt gibt den Haltern auf Anfrage Auskunft über die betreffenden Bereiche des Tierseuchenrechts und die sich daraus für die Geflügelhalter ergebenen Verpflichtungen.
Auf der Grundlage der Viehverkehrsverordnung muss jede Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln und Laufvögeln zuvor bei dem Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des Bezirkes, in dem die Haltung beabsichtigt ist, angezeigt werden. Das ist notwendig, um den Behörden eine Krisenplanung und das schnelle Handeln im Seuchenfalle zu ermöglichen. Halterinnen und Halter, die ihren Bestand bislang noch nicht angemeldet haben, sollten dies unverzüglich nachholen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, stuft das Risiko der Einschleppung des Virus durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände nach wie vor als hoch ein. Auch wenn der Herbstvogelzug größtenteils beendet ist, kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass sich das Virus weitgehend unerkannt in der heimischen Wildvogelpopulation aufhält. Daher ist es wichtig, dass der Berliner Feuerwehr oder dem zuständigen bezirklichen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Fund von insbesondere mehreren toten Wasservögeln, Greifvögeln, Raben- oder Hühnervögeln gemeldet wird. Dann können im Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen (ILAT) des Berliner Betriebs für Zentrale Gesundheitliche Aufgaben (BBGes) entsprechende Laboruntersuchungen an diesen Tieren vorgenommen werden.

2007 wurden deutschlandweit insgesamt 326 Infektionen mit dem Virus der Aviären Influenza vom Typ H5N1 Asia bei Wildvögeln und 5 bei Hausgeflügel nachgewiesen. Berlin war in diesem Jahr von der für Geflügel hoch ansteckenden Tierseuche nicht betroffen. Zuletzt wurde hier die Infektion am 31. März 2006 bei einem Mäusebussard festgestellt.
Weitere Informationen unter: http://www.fli.bund.de/

Rückfragen: Regina Kneiding, Telefon: 90252156

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